Telefon: 056 555 84 77
Hörgeräte-Kostenübernahme der Sozialversicherung
Hörgerät - alle 5 Jahre
einseitig: CHF 630.- beidseitig: CHF 1’237.50
Batterien
- -
Reparatur
- -
Hörgerät - alle 6 Jahre
einseitig: CHF 840.- beidseitig: CHF 1’650.-
Batterien - pro Jahr
einseitig: CHF 40.- beidseitig: CHF 80.-
Reparatur
ohne Elekronikschäden: CHF 130.- mit Elekronikschäden: CHF 200.-
nach TarifvertragMV/SUVA
Hörgerät - alle 6 Jahre
einseitig: Standard 1’397.75, Komplex 2’016.05 beidseitig: Standard 2’183.60, Komplex 3’212.75
Batterien - pro Jahr
einseitig: CHF 40.- beidseitig: CHF 80.-
Reparatur
wird nach Aufwand vergütet
Gesamthörverlust ≥ 20 %
IV
Gesamthörverlust ≥ 35 %
AHV
Abhängig von Ihrer Krankenkasse und Ihrer Zusatzversicherung kann ein Teil der Kosten für Ihr Hörgerät übernommen werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung.


Voraussetzungen
AHV:
Ärztlich bestätigtes Hörproblem
Altersrente oder Ergänzungsleistungen oder Rentenalter erreicht
HNO-Expertise: Hörverlust ≥ 35 % auf beiden Ohren
Anspruch: alle 5 Jahre (ausser bei wesentlicher Änderung des Hörvermögens)
IV:
Ärztlich bestätigtes Hörproblem
Vor Rentenalter oder IV-Bezug wegen Hörverlust
HNO-Expertise: Hörverlust ≥ 20 % auf beiden Ohren
Anspruch: alle 6 Jahre (ausser bei wesentlicher Änderung des Hörvermögens)
Wir stehen Ihnen für Fragen und Beratungen rund um Hörtests und Hörgeräte gerne zur Verfügung.


